KI-Transparenz
Offener Umgang mit künstlicher Intelligenz
Digitale Werkzeuge verändern sich rasant, und auch wir setzen an einzelnen Stellen unseres Internetauftritts künstliche Intelligenz (KI) ein. Es ist uns wichtig, dass Sie als Besucherin oder Besucher unserer Seite jederzeit nachvollziehen können, welche Inhalte von Menschenhand und welche mithilfe von KI entstanden sind.
Diesen Hinweis geben wir aus eigenem Antrieb und im Sinne des Transparenzgedankens, den auch die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689) verfolgt. Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-Verordnung besteht für die hier beschriebenen Inhalte nach unserer Einschätzung nicht, da es sich nicht um die täuschend echte Darstellung realer Personen handelt (dazu mehr unter Punkt III).
Unsere Erläuterung ist wie folgt gegliedert:
I. Um welche Inhalte es sich handelt
II. Wie wir KI-generierte Inhalte kennzeichnen
III. Rechtlicher Hintergrund
IV. Ihre Fragen
I. Um welche Inhalte es sich handelt
Auf unserer Webseite zeigen wir kurze Video-Clips von wenigen Sekunden Länge, die eine Transformation von Frisuren darstellen. Diese Clips zeigen keine echten Kundinnen oder Kunden, sondern vollständig KI-generierte, fiktive Personen. Weder die abgebildeten Gesichter noch die gezeigten Frisuren-Ergebnisse stammen von realen, identifizierbaren Menschen.
Die Clips dienen ausschließlich der Veranschaulichung möglicher Frisurenstile und -übergänge und sind als gestalterisches Beispielmaterial zu verstehen, nicht als Vorher-Nachher-Dokumentation eines tatsächlichen Kundenergebnisses.
II. Wie wir KI-generierte Inhalte kennzeichnen
Wir kennzeichnen die betreffenden Video-Clips durch einen deutlich sichtbaren Hinweis direkt in dem Seitenabschnitt, in dem die Clips zu sehen sind: „KI-generiert – keine Kunden“. Ergänzend verweisen wir über diese Unterseite auf den allgemeinen Umgang mit KI-Inhalten auf unserer Webseite.
Sollten wir künftig weitere KI-generierte Inhalte einsetzen, etwa Texte, Bilder oder zusätzliche Videoformate, werden wir diese Seite entsprechend aktualisieren.
III. Rechtlicher Hintergrund
Seit dem 2. August 2026 gelten in der gesamten EU die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung. Sie verpflichten unter anderem Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, sogenannte „Deepfakes“ zu kennzeichnen, also KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte, die reale Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse so realistisch darstellen, dass sie fälschlicherweise für echt gehalten werden könnten.
Da die auf unserer Seite gezeigten Frisuren-Transformationsvideos ausschließlich vollständig KI-generierte, fiktive Personen ohne Bezug zu einer realen Person zeigen, greift diese Kennzeichnungspflicht nach unserer Einschätzung im vorliegenden Fall nicht unmittelbar. Wir haben uns dennoch dazu entschieden, die entsprechenden Inhalte freiwillig zu kennzeichnen, weil uns ein offener und ehrlicher Umgang mit unseren Nutzerinnen und Nutzern wichtig ist.
Diese Einschätzung beruht auf dem aktuellen Stand der Rechtslage und kann sich mit künftiger Rechtsprechung, Leitlinien der EU-Kommission oder Aktualisierungen der KI-Verordnung ändern. Weiterführende Informationen zu Art. 50 KI-Verordnung finden Sie unter ai-act-law.eu/de/artikel/50.
IV. Ihre Fragen
Wenn Sie Fragen zu unserem Umgang mit künstlicher Intelligenz haben oder uns eine Rückmeldung geben möchten, erreichen Sie uns über die im Impressum genannten Kontaktdaten.